04.06.2009
Pflegende Angehörige haben das Anrecht sich auch mal eine Auszeit zu nehmen um neue Kraft und Energie für Ihre schwere Aufgabe zu tanken.
Das Pflegeversicherungsgesetz sieht dafür die so genannte Verhinderungspflege vor. Bis zu einem Betrag von 1470 € im Jahr haben sie die Möglichkeit Pflege und Betreuung von Personen Ihres Vertrauens (z.B. Angehörige, Nachbarn, Pflegedienste) stunden- oder tageweise (max. 4 Wochen im Jahr) durchführen zu lassen. So besteht die Möglichkeit, dass der Pflegebedürftige bei guter Versorgung in seiner gewohnten Umgebung bleiben kann und sie Ihren Urlaub genießen können. Wenn sie dazu Fragen haben oder Unterstützung benötigen, rufen sie an, und wir helfen Ihnen weiter.
Telefon 0231 22 53 990
Gibt es Urlaubszeit für Pflegende Angehörige?
Pflegende Angehörige haben das Anrecht sich auch mal eine Auszeit zu nehmen um neue Kraft und Energie für Ihre schwere Aufgabe zu tanken.Das Pflegeversicherungsgesetz sieht dafür die so genannte Verhinderungspflege vor. Bis zu einem Betrag von 1470 € im Jahr haben sie die Möglichkeit Pflege und Betreuung von Personen Ihres Vertrauens (z.B. Angehörige, Nachbarn, Pflegedienste) stunden- oder tageweise (max. 4 Wochen im Jahr) durchführen zu lassen. So besteht die Möglichkeit, dass der Pflegebedürftige bei guter Versorgung in seiner gewohnten Umgebung bleiben kann und sie Ihren Urlaub genießen können. Wenn sie dazu Fragen haben oder Unterstützung benötigen, rufen sie an, und wir helfen Ihnen weiter.
Telefon 0231 22 53 990

